Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablauf des Vertrages
Darkangel
17.04.2006, 14:54
Hallo,
was passiert eigentlich wenn mein Vertrag abläuft ?
Muß ich mich dann für weitere 24 Monate binden oder gibt es eine andere Möglichkeit ?
Zur Zeit klappt ja alles bei Versatel, so das ich an einen Wechsel nicht denke.
An ADSL2 traue ich mich noch nicht ran auf Grund der teilweise negativen Meldungen hier im Forum.
Und da meine Leitung stabil läuft.....
Vielen Dank für die Hilfe/Tips.
Frohe Ostern noch.
MfG
D.Kung
Hallo,
nach ablauf der 24Monate kannst du immer zum nächsten Monatsende kündigen ohne problem, also du bindest dich nicht an weitere 24 Monate. Ich bin eigentlich auch sehr zufrieden mit Versatel aber es wäre super wenn die auch den Europlat einführen würden.
Wolfgang
18.04.2006, 09:42
Hallo,
nach ablauf der 24Monate kannst du immer zum nächsten Monatsende kündigen ohne problem, also du bindest dich nicht an weitere 24 Monate. Ich bin eigentlich auch sehr zufrieden mit Versatel aber es wäre super wenn die auch den Europlat einführen würden.
Hallo atsiz77,
da muß ich Dir wiedersprechen. In der Leistungsbeschreibung Stand 3/2006 steht folgendes:
11.1 Vertragsprodukte
Die Mindestvertragslaufzeit für „DSL flatrater easy“ beträgt 12 Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit für „DSL easy 1000“,
„DSL flatrater 2000“,
„DSL flatrater 6000“, „DSL flatrater 16000“,
„DSL flatrater 20000“ beträgt jeweils 24 Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum vereinbarten
Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes. Das
Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer
Frist von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit
kündbar. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das
Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate.
Ich hoffe geholfen zu haben.
M.f.G. Wolfgang
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihrem Fall wurde die Bearbeitungsnummer yyyyyyy zugewiesen.
Die Mindestlaufzeit Ihres DSL NoLimit 6000 XXL Vertrages endet am 01.06.2007.
Nach Ende der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsendeschriftlich kündbar.
Ihre Versatel
Kundenbetreuung
Versatel-Gruppe
info@versatel.de | www.versatel.de
Originalnachricht folgt: ------------------------
SuperDebitor: xxxxxxx SubDebitor: xxxxxxx Text: Hallo, wie lange läuft noch mein Vertrag bei ihnen? wann muss spätestens bei einer Kündigung der einschreiben bei ihnen ankommen? mfg xxx
Hallo,
also ich habe dieses Email von der Versatelmitgliederservice bekommen. Ich habe ja noch den alten Vertrag vielleicht ist es bei den neuen Verträgen genau so beschrieben wie du sagtest.
Wolfgang
19.04.2006, 07:26
Hallo,
also ich habe dieses Email von der Versatelmitgliederservice bekommen. Ich habe ja noch den alten Vertrag vielleicht ist es bei den neuen Verträgen genau so beschrieben wie du sagtest.
Hallo atsiz77,
ich habe 12.04 den NoLimit 2000 XL bei Versatel abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Mindestlaufzeit 12 Monate und war danach mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.
Im Mai 2005 wechselte ich im Rahmen der Speedwochen telefonisch von 2000 nach 4000. Am Telefon wurden mir schon die neuen Vertragsbedingungen mitgeteilt (24 Monate Mindestlaufzeit und Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird). Diese Angaben wurden dann auch schriftlich bestätigt (Leistungsbeschreibung Stand 04/2005).
Es ist schon seltsam, daß Versatel Dir jetzt eine andere Auskunft erteilt. Vielleicht kann ein Versatelmitarbeiter diese Unstimmigkeit aufklären?
M.f.G. Wolfgang
also das ist wirklich sehr seltsam,
aber da ich ja was schriftliches in der Hand habe von Versatel, könnte ich doch wenn ich später probleme bekommen würde mit der kündigung mit diesem schreiben vor Gericht gehen und dort Recht haben oder?
Wolfgang
19.04.2006, 07:35
also das ist wirklich sehr seltsam,
aber da ich ja was schriftliches in der Hand habe von Versatel, könnte ich doch wenn ich später probleme bekommen würde mit der kündigung mit diesem schreiben vor Gericht gehen und dort Recht haben oder?
Hallo atsiz77,
da habe ich keine Ahnung. Eventuell kann der Wikinger dazu einiges sagen. :)
M.f.G. Wolfgang
also das ist wirklich sehr seltsam,
aber da ich ja was schriftliches in der Hand habe von Versatel, könnte ich doch wenn ich später probleme bekommen würde mit der kündigung mit diesem schreiben vor Gericht gehen und dort Recht haben oder?
Lass das Gericht weg. Du hast zumindest sehr gute Chancen, zu den Bedingungen in der E-Mail aus Kulanz aus dem Vertrag zu kommen. Aber nicht übertreiben, denn Irrtum ist ja nicht ausgeschlossen ...
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