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Alt 16.08.2005, 14:28   #1
ritzabadie
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Telefonische Vertragsänderung

Hallo, ich hätte eine Frage:
Aufgrund Problemen mit VT: Ist eine telefonische Vetragsänderung/Zubuchung neuer Leistungen rechtmäßig? Oder kann ich dagegen angehen, indem ich einfach sage: Ich hätte es nicht persönlich geordert (habe allerings schon ein paar mal angerufen ) und dies einfach auf meinen kleinen Sohnemann schieben?
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Alt 16.08.2005, 14:40   #2
KISSI
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Zitat von ritzabadie
und dies einfach auf meinen kleinen Sohnemann schieben?
... und weiss Dein kleiner Sohnemann auch Dein geheimes Kundenpassword, was ja sowas wie eine Unterschrift von Dir ist?

Ciao 4 Now
KISSI
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Alt 16.08.2005, 14:46   #3
ritzabadie
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why not? In der Regel ist es ja sowieso das Geb.datum???
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Alt 16.08.2005, 14:51   #4
KISSI
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Zitat:
Zitat von ritzabadie
why not? In der Regel ist es ja sowieso das Geb.datum???

... ja nee, is schon klar ..., Dein kleiner Sohnemann hat alle Geburtstage im Kopf... und sagt die dann alle bei der Hotline ... bis es passt, hmm schon klar ...

Ciao 4 Now
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Alt 16.08.2005, 15:42   #5
phos
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Zitat von ritzabadie
why not? In der Regel ist es ja sowieso das Geb.datum???

.... wieso denn das ?!?

Ich konnte mir das Passwort aussuchen.
Also nee, Geb.-Datum (kopfschüttel)


cheers
phos
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Alt 18.08.2005, 14:57   #6
neyo
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Hat zwar nicht wirklich was mit diesem Thema zutun, aber heute hat mir eine Hotline Mitarbeiter zu verstehen gegeben, dass man jedes Wort eines Versatel Mitarbeiters in Frage stellen soll. Man dürfe sich nämlich nie auf die Worte eines Verstal Mitarbeiters berufen. Somit fängt bei Versatel das Lügen schon an, wenn die "Hallo" sagen.


Als kleiner Tipp: Macht niemals, auch wirklich niemals, Abssprachen mit solchen Telefonheinis. Die sagen die zwar, das man das alles telefonisch ändern und einleiten kann, aber in Endeffekt machen die was sie wollen.

Bei mir hatte ich nur um Umstellung auf 6 Mbit gebeten, wenn die 6 MBit definitiv möglich wären. Waren sie aber nicht, somit hab ich nun 4 Mbit und 2 Jahre Vertragslaufzeit. Da die Worte eines Hotline mitarbeiters nicht gelten!

Wir können denen nichts beweisen und die uns nichts. Somit bist du wohl locker wieder aus diesem Vertrag raus. Also einfach leugnen!

*jetzt hab ich ja doch was zum obigen Thema geschrieben*

PS: Mein Passwort ist auch nicht mein Gebu!
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Alt 18.08.2005, 15:22   #7
Behemoth
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Manche Telefonate werden dort doch aufgezeichnet, zu Schulungszwecken oder so. Gelten die denn nicht als Beweis?

Grüße
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Alt 18.08.2005, 15:39   #8
phos
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Zitat:
Zitat von Behemoth
Manche Telefonate werden dort doch aufgezeichnet, zu Schulungszwecken oder so. Gelten die denn nicht als Beweis?

Grüße
Ob auch wirklich genau DER Anruf aufgezeichnet worden ist ???
Ob überhaubt etwas aufgezeichnet wird, oder dies nur dazu dient den Anrufer indirekt auf ein 'emotionsloses' Gespräch zu lenken ?
Dann gibt es da noch den rechtlichen Aspekt, darf man dass denn, und wenn ja in welcher Art und Weise ?
Fragen über Fragen ......


cheers
phos
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Alt 18.08.2005, 16:25   #9
vorlaut
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Zitat:
Zitat von neyo
Hat zwar nicht wirklich was mit diesem Thema zutun, aber heute hat mir eine Hotline Mitarbeiter zu verstehen gegeben, dass man jedes Wort eines Versatel Mitarbeiters in Frage stellen soll. Man dürfe sich nämlich nie auf die Worte eines Verstal Mitarbeiters berufen. Somit fängt bei Versatel das Lügen schon an, wenn die "Hallo" sagen.
Rabulistisch gewendet heißt das dann ja nicht mehr, als dass du auf diese fragwürdige Auskunft (Versatel-Mitarbeiter seien nicht haftbar zu machen) deines Hotliners genauso pfeifen kannst, weil er ja selbst eingeräumt hat, dass man auch ihm nicht trauen darf.


Zitat:
Bei mir hatte ich nur um Umstellung auf 6 Mbit gebeten, wenn die 6 MBit definitiv möglich wären. Waren sie aber nicht, somit hab ich nun 4 Mbit und 2 Jahre Vertragslaufzeit. Da die Worte eines Hotline mitarbeiters nicht gelten!
Ich hätte sofort (also direkt nach der schriftlichen Bestätigung eines 4Mbit-Anschlusses, oder, falls die gar nicht erst kam, sofort nach der Schaltung) an die Geschäftsführung geschrieben. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Kunde jetzt schon beginnen muss, telefonische Gespräche mitzuschneiden.
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Alt 18.08.2005, 16:34   #10
neyo
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Du sagst es!

Wo bekommt man solche Adressen her? Die werden doch direkt ausgefiltert und gehen dann auf den normalen Weg zur Reklamationsstelle. Und die dort blocken eh alles und lassen sich mit allem richtig viel Zeit.

Das beste ist aber, sie verlangte von mir, dass ich mich an die entsprechenden Mitarbeiter direkt wenden soll. Obwohl die niemals direkte Durchwahlen rausgeben. Und den Namen des Mitarbeiters konnte Sie mir auch nicht geben, obwohl die ja alle einblicke in die Kundenchronik haben.

Traurig, traurig...wie unprofessionell.
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Alt 18.08.2005, 17:09   #11
vorlaut
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Zitat:
Zitat von neyo
Du sagst es!

Wo bekommt man solche Adressen her?
Z.B. im Impressum auf der Website steht was:
http://www.versatel.de/index.php?id=977


Zitat:
Zitat von neyo
Die werden doch direkt ausgefiltert und gehen dann auf den normalen Weg zur Reklamationsstelle.
Bei guten Unternehmen (wobei wohl die Frage erlaubt ist, ob Versatel dazu zu zählen ist), und wenn das Anliegen berechtigt ist, nicht unbedingt.

Ich weiß nicht, ob das noch heute so ist, aber wenn du als kleiner deutscher Wicht (Privatanwender) vor fünf Jahren an den amerikanischen CEO von IBM geschrieben hast, weil dein Support bei einem nicht ganz billigen Produkt groben, also wirklich katastrophalen Mist gebaut hat, man dich nun im Regen stehen lässt und du in Deutschland kein offenes Ohr für deine Probleme findest, konnte es dir passieren, dass deine Anfrage an eine Stelle geleitet wurde, die (wenn, wie gesagt, deine Klage berechtigt war) ganz schnell und unbürokratisch für Abhilfe gesorgt hat.

Ich meine auch hier in diesem Forum schon davon gelesen zu haben, dass eine Meldung an die Geschäftsführung bei Versatel für schnelle Klärung gesorgt hat. Und die Frage, wie telefonische Absprachen mit den Kunden im Unternehmen bewertet werden, ist ja nicht unwichtig, sondern sogar von allgemeinem Interesse.

Wenn das ganze aber schon eine längere Weile zurückliegt, dürfte es dir schwer fallen, den dann nicht ganz abwegigen Gedanken zu widerlegen, dass du dich schlicht verkalkuliert hast, weil du mehr als zwei Mbit nun doch nicht brauchst, und dich jetzt nur durch einen Winkelzug aus dem Vertrag lösen möchtest.


Zitat:
Zitat von neyo
Und die dort blocken eh alles und lassen sich mit allem richtig viel Zeit.
Wenn alles so stimmt, wie du es sagst, und du die Dinge nicht hast schleifen lassen (sprich: du dich sofort, als du davon erfahren hast, gegen die 4Mbit gewandt hast): Bei einer so kritischen Angelegenheit, die von Versatel unbeantwortet bliebe, säße ich dann, wenn ich keine Rechtschutzversicherung hätte und direkt einen Anwalt aufsuchen würde, zumindest schleunigst bei der örtlichen Verbraucherberatung.

Geändert von vorlaut (18.08.2005 um 17:37 Uhr)
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Alt 18.08.2005, 17:18   #12
vorlaut
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Zitat von neyo
Das beste ist aber, sie verlangte von mir, dass ich mich an die entsprechenden Mitarbeiter direkt wenden soll. Obwohl die niemals direkte Durchwahlen rausgeben. Und den Namen des Mitarbeiters konnte Sie mir auch nicht geben, obwohl die ja alle einblicke in die Kundenchronik haben.
Üblicherweise stellen sich die Mitarbeiter, wie du hoffentlich auch, weil's zur Höflichkeit gehört, zu Beginn eines Gespräches namentlich vor. Wenn das nicht passiert, dann hakt man nach.

Bei wichtigen mündlichen Abmachungen wie dieser zur evtl. Vertragsänderung sollte man sich angewöhnen, den Namen des Gesprächspartners wie auch Datum und Uhrzeit des Gesprächs schriftlich festzuhalten. Na ja, aus Versuch wird man kluch, noch ein Mal wird dir das sicher nicht passieren.
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Alt 06.09.2005, 11:21   #13
neyo
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So kurz als Info: Auch die Beschwerde hat mich nicht an mein ziel gebracht. Zwar habe ich wegen "Serviceproblemen" eine Gutschrift von 25 EUR erhalten, jedoch weigern sie sich immernoch, mich aus meinem Vertrag zu entlassen.

Zitat:
Ich meine auch hier in diesem Forum schon davon gelesen zu haben, dass eine Meldung an die Geschäftsführung bei Versatel für schnelle Klärung gesorgt hat. Und die Frage, wie telefonische Absprachen mit den Kunden im Unternehmen bewertet werden, ist ja nicht unwichtig, sondern sogar von allgemeinem Interesse.
Na gut, dann werd ich mal mein Schreiben direkt an einen der Geschäftsführer schicken. Vielleicht hilft das ja ;-)

Zitat:
Wenn das ganze aber schon eine längere Weile zurückliegt, dürfte es dir schwer fallen, den dann nicht ganz abwegigen Gedanken zu widerlegen, dass du dich schlicht verkalkuliert hast, weil du mehr als zwei Mbit nun doch nicht brauchst, und dich jetzt nur durch einen Winkelzug aus dem Vertrag lösen möchtest.
Es liegt schon eine Weile zurück, jedoch kann das ja nicht bedeuten, das ich keine Chance habe. Mein Ziel war es von Anfang an eine 6 Mbit Leitung zu bekommen, da ich irgendwo mal gelesen habe, dass man mind. 5Mbit braucht um digitales TV übers Internet zu sehen. Das hatte ich dem Mitarbeiter auch erklärt. Ich habe den Vertrag Zähneknirschend gedultet, da ich davon ausgegangen bin, dass die 6 Mbit bei mir definitiv nicht verfügbar sind. Die dt. Telekom belärte mich aber eines Besseren.

Ich habe mich sofort nach der Umstellung bei der Versatel gemeldet, da ich nur einen Download von knapp 550 - 600 kb hatte. Diese wollte das prüfen und mich dann informieren. Mir wurde dann 2 Tage später mitgeteilt, dass bei mir nur 4 MBit möglich sind. Für diese 2 Tage sollte ich für 6 MBit zahlen, obwohl es gar nicht verfügbar ist. Hätte ich mich nicht gemeldet, dann würde ich wahrscheinlich immernoch für 6 Mbit zahlen, obwohl ich nur 5 MBit nutzen kann.
Schon da konnten sie sich na meine mündliche Vereinbarung nicht erinnern und mein Vertrag wurde verlängert, obwohl ich in den Wochen noch mehrfach meine Leitung hab testen lassen. Für die Kündigungsfrist galt der erste Tag nach der Umstellung und nicht der letzte Tag der Leitungstests, die ich beantragt hatte.

Mal sehen was ich durch den Brief erreichen kann.
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Alt 06.09.2005, 12:30   #14
tanteju
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Zitat von neyo
Man dürfe sich nämlich nie auf die Worte eines Verstal Mitarbeiters berufen. Somit fängt bei Versatel das Lügen schon an, wenn die "Hallo" sagen.
Zum Thema: Bei telefonischen B2C Bestellungen gibt es ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Wichtig: Dieses läuft ab dem Zeitpunkt der Belehrung hierüber. Wenn also der Anbieter dieses "vergisst" oder die Belehrung nicht in den bestehenden Vertragsunterlagen an exponierter Stelle (Par. xyz in den AGB gilt nicht) stand, dann kann es auch, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, länger sein.

Zum Quote: Aus "nicht darauf berufen" zu schliessen, daß jemand lügt, ist nicht nur frech sondern schon sehr unverschämt.

Ich bin mir nicht so sicher, ob Du Dir darüber im klaren bist, wie es in so einem Call-Center abgeht und welche Kanäle es "in die Firma" gibt. Natürlich steht eine Firma für die Aussagen der Mitarbeiter ein. In welcher Form, das kann stark variieren. Und deswegen würde ich niemals telefonisch in einem Call-Center etwas bestellen oder kündigen. Egal bei welchem Laden.

Aber kaum eine Firma wird sich leisten können, auf die mündliche Aussage eines externen über mündliche Aussage eines internen ein großes Faß, oder gar Kosten, anzustoßen. Die Art über LÜGEN (ja, diesmal wirklich) von externen über angebliche Aussagen von internen sich Dinge ERSCHLEICHEN zu wollen, ist zu weit verbreitet.

Das eine mündliche Bitte "Bitte nur 6 Mbit/s wenn auch 6 MBit/s geht" schief gehen muss, ist doch wohl klar. Das würde wahrscheinlich nichtmal bei schriftlicher Bestellung klappen. Denn Versatel/Arcor/QSC/... muß, um die Aussage "6 Mbit/s geht sicher" treffen zu können, die CuDA bei der DTAG bestellen, liefern lassen und durchmessen. Das macht man sicher nicht auf gut Glück.

Abgesehen davon, würden wir (nein, nicht Versatel) zum Beispiel niemals abhängige Bestellungen oder andere Aufträge, auch Kündigungen, nicht annehmen. Der Streit ist hier vorprogrammiert. Entweder der Kunde sagt "Ich will" ohne vielleicht und aber oder man läßt es ganz.
tanteju ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2005, 13:05   #15
vorlaut
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Zitat:
Zitat von tanteju
Zum Thema: Bei telefonischen B2C Bestellungen gibt es ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Wichtig: Dieses läuft ab dem Zeitpunkt der Belehrung hierüber. Wenn also der Anbieter dieses "vergisst" oder die Belehrung nicht in den bestehenden Vertragsunterlagen an exponierter Stelle (Par. xyz in den AGB gilt nicht) stand,
Als ich telefonisch meine Telefonflatrate auf den neuen Tarif habe umstellen lassen, kam mit der schriftlichen Bestätigung ein leicht gelblicher, glänzender, bunt (mit viel rot) bedruckter DIN-A5-Zettel, der darüber aufklärte. Da kann sich Versatel wohl kaum vorwerfen lassen, nicht ausreichend deutlich informiert zu haben.


Zitat:
Das eine mündliche Bitte "Bitte nur 6 Mbit/s wenn auch 6 MBit/s geht" schief gehen muss, ist doch wohl klar. Das würde wahrscheinlich nichtmal bei schriftlicher Bestellung klappen. Denn Versatel/Arcor/QSC/... muß, um die Aussage "6 Mbit/s geht sicher" treffen zu können, die CuDA bei der DTAG bestellen, liefern lassen und durchmessen. Das macht man sicher nicht auf gut Glück.
Tanteju, du kennst dich ja aus, deshalb nochmals meine Nachfrage, weil ich ungläubig staune: Der Betroffene hier hatte ja --wenn ich ihn richtig verstehe -- schon eine 2000er-Leitung bei der Versatel (also kein Neuanschluss), und wollte nur auf eine höhere Geschwindigkeit upgraden. Ist es denen trotzdem nicht möglich, mal schnell die maximale Verfügbarkeit zu prüfen? Was ist denn ein CuDA? Will mir gerade nicht einfallen, Wikipedia erzählt was vom Salzwasserfisch(*), das kann's ja wohl nicht sein? Ah, jetzt doch noch woanders gefunden, Kupferdoppeladern, damit kann ich was anfangen... Mensch, sprecht doch mal Deutsch!

(*) http://en.wikipedia.org/wiki/Cuda

Geändert von vorlaut (06.09.2005 um 13:14 Uhr)
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